Am 6. Juli hat sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz im Zuge zur Unternehmenssteuerreform und damit auch mit der Abgeltungssteuer befasst. Die einschneidendste steuerliche Änderung für Anleger seit vielen Jahren kann damit ab 2009 starten.
Ab 2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen erhoben. Das ist für Privatanleger der wohl wichtigste Punkt der Unternehmenssteuerreform. Folgende Eckpunkte für die Abgeltungssteuer finden Sich im Gesetzesentwurf über die Unternehmenssteuerreform.
Ab 1. Januar 2009 gilt die neue Abgeltungssteuer für..
Sofern ein entsprechender Steuerabzug im Rahmen der deutschen Abgeltungssteuer vorgenommen wurde, brauchen diese Einkünfte nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden. Es besteht jedoch ein Veranlagungswahlrecht; bei der Veranlagung können die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen überproportional hoch besteuert werden. Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitalerträgen ist allerdings nicht mehr zulässig. Solche Kosten sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.
Verluste werden wie folgt berücksichtigt: Zunächst werden positive und negative Einkünfte auf Ebene der Bank verrechnet. Ein verbleibender Verlust wird vom Kreditinstitut bescheinigt und kann mit Kapitaleinkünften (keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten!) des laufenden Jahres bei anderen Banken oder mit Kapitaleinkünften der Folgejahre verrechnet werden. Verluste aus Aktienverkäufen können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Altverluste, die vor 2009 angefallen sind, können im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum Jahr 2013 mit Kapitaleinkünften nach neuem Recht verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenaus- schüttungen ist jedoch nicht möglich. Verrechenbare Kapitaleinkünfte sind neben Veräußerungsgewinnen aus Aktien auch z.B. Einkünfte aus der Endfälligkeit von Zertifikaten, aus Einlösungsgewinnen bei Finanzinnovationen (z.B. Zerobonds) oder aus Termingeschäften.
Die Abgeltungssteuer kommt. Das bedeutet konkret: Sie müssen Ihre Kapitaleinkünfte nicht mehr auf den Euro genau in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Inlandsbanken übernehmen den Einzug der neuen Pauschalsteuer und die Überweisung an den Fiskus. Für Sie als Steuerzahler ist damit alles erledigt.
Die Abgeltungssteuer ist vorteilhaft für Personen mit einem individuellen Grenzeinkommensteuersatz von mehr als 25 %. Neu ist die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt die bisherige Spekulationsgewinnbe- steuerung. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab 1. Januar 2009, d.h. alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei. Für Investmentzertifikate wurde die Regelung verschärft, für Erwerbe nach dem 14. März 2007 gilt die Abgeltungsteuer unabhängig von der Besitzdauer ab dem 1. Juli 2009.
In der Tat beschränken sich die Vorteile der Abgeltungssteuer auf die Zinsen. Nur bei den Zinsen werden die Steuerzahler demnächst steuerlich besser weg kommen. Wer auf seine Zinserträge heute den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen muss, für den bedeutet die Abgeltungsteuer von 25 Prozent einen klaren Steuervorteil. Ob sich deshalb das Umschichten des Depots lohnt - getreu der Leitlinie: Raus aus den Aktien, rein in die Zinspapiere -, muss jeder Anleger freilich für sich selbst entscheiden.
Ebenfalls zu den Gewinnern gehören ab 2009 die offenen Immobilienfonds. Ihre Miet- und Zinseinnahmen werden ebenfalls fortan mit 25 Prozent belastet. Erträge aus dem Immobilienverkauf hingegen müssen wie bisher gar nicht versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Nahezu steuerfrei (Progressionsvorbehalt) bleiben auch die Erträge aus Auslandsinvestments, vorausgesetzt mit dem jeweiligen Land hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Ein Vorteil sind die insgesamt sinkenden Gesamteinkünfte, da diese Kapitaleinkünftige ab 2009 nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Die angenehme Folge, vor allem für Steuerpflichtige mit hohen Kapitaleinkünften: Ihr persönlicher Steuersatz sinkt, Sie zahlen insgesamt weniger Steuern.
Die neue Regelung gilt nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle). Das bedeutet, dass die neuen Steuervorschriften nicht für Wertpapiere gelten, die Sie vor dem 1. Januar 2009 erworben haben. Vor allem langfristig denkende Anleger sollten überlegen, ob Sie sich nicht einige aussichtsreiche Werte bis zum 31.12.2008 ins Depot legen - und so von den alten Steuergesetzen - vor allem von der Steuerfreiheit nach zwölf Monaten - profitieren wollen